Personelle Rahmenbedingungen

Mit der Einführung des neuen inklusiven Schulgesetzes im August 2014 veränderte sich für alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung die Schüler-Lehrer-Relation. Der ursprüngliche Schlüssel von 1 zu 7,83 wurde auf 1 zu 9,92 angehoben. Bis zum Schuljahr 2017/18 verringerte sich das Lehrpersonal in Bezug auf die gleiche Schülerzahl sukzessiv um mehr als 21%. Damit haben sich die Förderbedingungen für unsere Schüler massiv verschlechtert.

Der schlechtere Versorgungsschlüssel spiegelt sich ebenfalls in den neuen Klassenrichtwerten und den Klassenhöchstgrenzen wider. Der Klassenrichtwert ist von 11 auf 13 Schülern erhöht worden. Die Klassenhöchstgrenze liegt nunmehr bei 17, anstelle von 14 Schülern.

Auch für unsere Schüler mit Schwerstbehinderung (§ 15, AO-SF) hat sich die Versorgung im Rahmen der Schüler-Lehrer-Relation erheblich verschlechtert.

 

Eine verbesserte Schüler-Lehrer-Relation kann laut „Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz“ durch die Genehmigung eines Unterrichtsmehrbedarfs erreicht werden.

 

Das Schulministerium stellt Stellenkontingente zur Verfügung für besondere Unterrichtsangebote, für Entwicklungsvorhaben, für Schüler mit schwierigen Ausgangslagen und für die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen an Förder­schulen.

Bislang hat es für uns keine Berechnung dieser Art gegeben.

 

In unserer Schule arbeiten überwiegend Förderschullehrkräfte aus unterschiedlichen sonderpädagogischen Fachrichtungen.

Kollegen ohne sonderpädagogisches Lehramt haben an der berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung teilgenommen.

Einige Kollegen haben weitere zusätzliche Be­rufsausbildungen oder Schwerpunkte, die das Schulleben bereichern.

Im Schuljahr 2013/14 entschied sich die Schule für die Umwidmung einer Lehrerstelle in zwei Schulsozialarbeiterstellen. Dadurch konnten zwei Schulsozialarbeiter eingestellt werden, die jeweils an einem unserer Standorte tätig sind. Gemeinsam leiten sie die Sozialpädagogen im Anerkennungsjahr und die Heilpädagogen im Praktikum an und begleiten die Bundesfreiwilligen.

Die Arbeit der Sozialpädagogen und der Lehrkräfte sind ist eng vernetzt.

Die Sekretärin und die beiden Hausmeister sind Angestellte des Kreises Steinfurt. Sie gehören fest ins Team der Schule und sind unverzichtbar für Schüler und Lehrer.

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