Individuelle und differenzierte Förderung

§ 1 des Schulgesetzes NRW legt das Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung fest. Danach hat jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.

Diese individuelle Förderung ist nach dem Abschlussbericht der Qualitätsanalyse NRW an unserer Schule in den Feldern Unterricht und Erziehung konzeptionell und in der Umsetzung vorbildlich implementiert.

Den unterschiedlichen Begabungen und Fähigkeiten der Schüler und deren unterschied­lichen Arbeitstempi wird durch Differenzierung innerhalb des Unterrichts und zusätz­lichen Förder­unterricht Rechnung getragen. Einschränkende Übungsangebote einerseits und zusätzliche anspruchsvollere Angebote andererseits sind geeignet, Schüler mit Lern­schwierigkeiten sowie Schüler mit besonderen Begabungen ihrem Lernvermögen ent­sprechend angemessen zu för­dern.

Zur Differenzierung werden Maßnahmen wie individuelle Arbeitspläne, Förderung in Kleinstgruppen sowie bei Bedarf kurze, auf die persönlichen Fähigkeiten abgestimmte Unterrichts­sequenzen eingesetzt. So können Kinder und Jugendliche Lernmotivation aufbauen, individuelle Lernfort­schritte und -erfolge erzielen und ihr Verhalten stabilisieren.

Zur Durchführung von individualisierten und differenzierten Lern- und Fördermaßnahmen ist eine Doppelbesetzung und das Teamteaching unverzichtbarer Standard.

Unterschiedliche Methoden wie u. a. Wochenplanarbeit, Arbeiten an der Lerntheke, Arbeiten in Projekten, Freiarbeitsphasen machen eine differenzierte Förderung möglich.

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